Kosten

Kosten und Abrechnung

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden meist problemlos von privaten Krankenkassen oder können als Selbstzahlerleistung getragen werden.

Die Abrechnung erfolgt in allen Fällen nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
 

Da ich eine Privatpraxis betreibe, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

 

Privat Versicherte

Für privat Versicherte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab (z.B. gibt es häufig eine maximale Anzahl an Sitzungen, die pro Jahr erstattet werden).

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.

Die PKV-Checkliste enthält die wichtigsten Punkte, die vor Beginn der Behandlung geklärt werden sollten.

Vertragspartner im Rahmen der Psychotherapie sind Sie selbst und nicht Ihre Krankenversicherung. Die Kosten der Behandlung sind daher im Vorfeld von Ihnen zu tragen und innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung in voller Höhe zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Erstattung durch Ihre Krankenversicherung oder Beihilfe bereits erfolgt ist.

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit die Kosten selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der GOP. Vertragspartner ist dabei die Patientin bzw. der Patient. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig und in diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten nötig.

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