PKV-Checkliste
Falls Sie privat versichert sind, empfehlen wir Ihnen folgende Fragen bei Ihrer
privaten Krankenversicherung zu klären. Sie können auch darum bitten, Ihnen die Informationen zur eigenen Absicherung schriftlich zu geben.
1. Wie und in welchem Umfang wird Psychotherapie erstattet?
Beispielsweise
a) genauso wie durch gesetzliche Krankenversicherungen
b) pauschal max. X Sitzungen pro Jahr
c) (nur) ein bestimmter prozentualer Anteil des Honorars nach der Gebührenordnung
für Psychotherapeut/innen (GOP)
d) nur bei Ärzt/innen
e) gar nicht
2. Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher Bericht der behandelnden
Psychotherapeutin verlangt?
3. In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) zusätzlich zu
einem ggf. genehmigungspflichtigem Stundenkontingent erstattet?
4. Ab wann werden genehmigungspflichtige Psychotherapiesitzungen erstattet?
a) falls die Genehmigung erteilt wird ab Antragsstellung
b) immer erst nach erteilter Genehmigung. Falls b) wie lange benötigt die
Verwaltung für die Genehmigung?
5. Gibt es Formulare, die auszufüllen sind? Bitte bringen Sie diese mit.
